Um unsere Webseite für Sie optimal gestalten zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Government Licensed Immigration Agency
MENU

Residency Status und Arbeitsvisum für Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler und alle Familienangehörigen

Residency Status und Arbeitsvisum für Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler und alle FamilienangehörigenWer sich als Mittelstandsunternehmer, Freiberufler oder Selbstständiger bereits des Öfteren mit dem Gedanken einer Auswanderung nach Neuseeland beschäftigt hat, dem bietet die neuseeländische Regierung nun die besondere Möglichkeit – neben dem bestehendem Hauptsitz in Deutschland –, eine Niederlassung in Neuseeland zu gründen und dabei in den Genuss vieler Vorteile zu gelangen.

Denn am Ende winkt die permanente Aufenthaltsgenehmigung in Neuseeland und die doppelte Staatsbürgerschaft.

Veränderungsprozesse führen zu neuen Zukunftsstrategien

Zweifelsohne, Europa befindet sich in einem tiefgreifenden Wandlungsprozess. Und niemand vermag aus heutiger Sicht mit Sicherheit abzuschätzen, in welche Richtung sich das Modell Europa politisch und auch wirtschaftlich bewegen wird. Solche Veränderungsprozesse führen immer wieder dazu, dass sich Menschen mit ihrer eigenen Zukunft beschäftigen. Und genau diesen Trend greift die neuseeländische Regierung – die hier offensichtlich einen Nerv getroffen hat – auf und hat ganz gezielt für Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige einen neuen, einfachen Weg etabliert, nach Neuseeland auswandern zu können.

 

Ein Arbeitsvisum mit Residency Status als Eintrittskarte für „Neuseeland auf Probe“

Um der großen Zahl an Auswanderungswilligen entgegenzukommen, soll hier nun eine aus neuseeländischer Sicht angestrebte Variante des klassischen Arbeitsvisum vorgestellt werden.

Bewusst angesprochen werden hierbei Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige, die ernsthafte Absichten haben, in Neuseeland eine Niederlassung als zweites Standbein in einem überaus reizvollen und stabilen Land zu gründen.

Dieser Vorgang wird auch als „Branch Out“ bezeichnet. Der Nutzen des Arbeitsvisums liegt klar auf der Hand, der jeweilige Firmengründer erhält ein Visum für bis zu vier Jahren, während der Betrieb in Deutschland uneingeschränkt bestehen bleiben und weitergeführt werden kann. Es gibt somit auch keine Aufenthaltspflicht in Neuseeland.

Weitere Vorzüge: Für diese Visumsklasse sind keinerlei Altersgrenzen vorgeschrieben, Englischkenntnisse müssen nur minimal vorhanden sein – und der sonst übliche und erforderliche Punktetest entfällt komplett.

Zudem sind erstmal keine Verpflichtungen in Neuseeland mit der Vergabe des Arbeitsvisums verbunden. Der betreffende Unternehmer, Freiberufler oder Selbstständige hat im Rahmen seines Firmengründungsprozesses in Neuseeland über die Dauer von vier Jahren Zeit, das Land eingehend kennenzulernen, den optimalen Standort zu finden, ein Vor-Ort-Netzwerk aufzubauen, die ersten Arbeiten und Geschäfte aufzunehmen und auch steuerliche Vorteile in Anspruch zu nehmen.

Im Rahmen eines Branch Out hängt somit der Residency Status und das Arbeitsvisum am bestehenden weiterzuführenden Unternehmen in Deutschland.

Einzige zu erfüllende Hauptbedingung in Neuseeland: die tatsächliche Gründung einer Niederlassung, die allerdings mit relativ geringen Investitionen von wenigen Tausend NZD zu meistern ist. Faktisch ist die Schaffung einer Zweigstelle sogar mit nur einem einzigen NZD möglich.

Ein ganz besonderer Anreiz der beschriebenen Vorgehensweise ist: Bereits nach zwei Jahren haben Niederlassungsgründer die Möglichkeit, sich für eine permanente Aufenthaltsgenehmigung und dann nach weiteren zwei Jahren auch für die doppelte Staatsbürgerschaft zu entscheiden: Also den neuseeländischen Reisepass als zweiten zusätzlichen Reisepass zum deutschen Reisepass.

Dieses – in großem Maße nachgefragte – Modell bietet genau denjenigen Unternehmern, Freiberuflern und Selbstständigen, die sich mit Branch-Out-Plänen beschäftigen, eine äußerst attraktive Chance, mit der gesamten Familie nach Neuseeland auszuwandern ohne dabei die bestehenden Unternehmungen in Deutschland aufzugeben.

Da es auch keine Mindest-Aufenthaltszeiträume in Neuseeland gibt, scheint dieser Visum Pathway eine gute Möglichkeit, sich einen Residency Status in Neuseeland aufzubauen ohne vorhandene Unternehmungen in Deutschland aufzugeben.

Hier geht es zu den weiteren Artikel der Serie Branch-Out für Familienunternehmen:

>>  Branch Out bietet Möglichkeiten für Familienunternehmer

>>  Doing Business in Neuseeland

 

Wenn Sie uns jetzt ein paar Informationen geben, können wir die Dinge schneller voranbringen. Für eine schnelle Antwort senden Sie uns doch einfach eine Email:

This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

 


 

Seminare & Konferenzen
Buy TicketMünchen

Doing Business icon final 2

27. Juli 2024

Buy TicketDüsseldorf

Upgrade Your Lifestyle icon NZ

15. August 2024

 

Buy TicketFrankfurt am Main

Doing Business Neuseeland

30. August 2024

Buy TicketFrankfurt am Main

Auswandern Neuseeland

31. August 2024

Buy TicketDubai

Doing Business in New Zealand

 01. September 2024

Follow Us

facebook

Business Referenzen

  • client_logo0.png
  • client_logo00.png
  • client_logo1.png
  • client_logo2.png
  • client_logo3.png
  • client_logo4.png
  • client_logo5.png
  • client_logo6.png
  • client_logo7.png
  • client_logo8.png
  • client_logo9.png
  • client_logo10.png
  • client_logo11.png
  • client_logo12.png
  • client_logo13.png
  • client_logo14.png
  • client_logo15.png
  • client_logo16.png
  • client_logo17.png
  • client_logo18.png
  • client_logo19.png
  • client_logo20.png
  • client_logo21.png
  • client_logo22.png

Unsere Bewertungen

5 von 5 Sternen

basierend auf 187 Bewertungen