Unser Team in Deutschland wurde mit Platz 10 im Bereich Rechtsberatung als „Top Arbeitgeber Mittelstand 2021“ ausgezeichnet. Das Nachrichtenmagazin Focus Business präsentiert dabei gemeinsam mit dem Arbeitgeberbewertungsportal Kununu Deutschlands „Top-Arbeitgeber Mittelstand 2021“. Wir freuen uns über diese besondere Auszeichnung und gratulieren dem Team der Sydney Migration International in Düsseldorf.
Hier geht es zum Artikel mit allen Details: Top Arbeitgeber Mittelstand 2021
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Inhaber eines neuseeländischen Arbeitsvisums, dessen Gültigkeit ab dem 1. Oktober 2020 (inklusive) abläuft, erhalten automatisch ein SSE-Visum (Supplementary Seasonal Employment). Dies schließt 12.000 Inhaber eines Working Holiday Visums ein, die sich derzeit in Neuseeland befinden und deren Visa zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem März 2021 abläuft.
Sie können nun in Neuseeland bleiben, um kurzfristige Aufgaben im Gartenbau und Weinbau zu übernehme.
Inhaber eines Arbeitsvisums, deren Visum ab dem 1. Oktober 2020 abläuft, erhalten eine Benachrichtigung, dass ihnen kurz nach Ablauf des Arbeitsvisums ein SSE-Visum erteilt wurde.
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Das neuseeländische Justizministerium hat New Zealand Migration International als von der Regierung lizensierte Beratungsstelle für Neuseeland im Rahmen des § 1 AuswSG anerkannt.
Die ganze Pressemitteilung im Original:
Proud to be acknowledged by the New Zealand Ministry of Justice
Mit über 75 Lizensierten Immigration Advisern, Registrierten Migration Agents und zugelassenen Immigration Lawyern bieten wir umfassende Auswanderungsberatung mit höchster Qualität – zielgerichtet für Neuseeland. „Creating Liberty to Move“ bleibt unsere Mission und die Zufriedenheit unserer Kunden ist für uns tägliche Motivation, den von uns eingeschlagenen Weg weiterzugehen.
Migration International Group wurde bei den Immigration Choice Awards 2017 zur "Best Migration Agency" gekürt.
Die Immigration Choice Awards gelten als Maßstab für Fachkompetenz und Kundenzufriedenheit im Rahmen einer Auswanderung.
Wir freuen uns über diese aktuelle Auszeichnung. Diese Anerkennung hätten wir ohne die Unterstützung aller unserer Kunden nicht erreichen können. Des Weiteren gratulieren wir auch allen anderen Finalisten und wünschen ihnen alles Gute!
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Die neuseeländische Regierung hat kürzlich Änderungen angekündigt, welche die Skilled Migrant Visum-Kategorie betreffen. Mit den Änderungen stellt die neuseeländische Regierung sicher, dass die Chancen neuseeländischer Bürger am Arbeitsmarkt gestärkt werden und gleichzeitig gezielt ausländische Fachkräfte angeworben werden können, um das Wachstum der lokalen Wirtschaft zu fördern.
Durch die Skilled Migrant Visum-Kategorie erhalten erfolgreiche Visum-Antragssteller von Beginn an den begehrten Permanent Residency Status in Neuseeland. Die Neuerungen bezüglich dem Punktetest für diese Visum-Kategorie enthalten unter anderem:
Für qualifizierte Fachkräfte bleibt das Visum der Skilled Migrant Category damit einer der vielversprechendsten Wege zu einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung in Neuseeland. Bereits nach wenigen Jahren winken darüber hinaus auch die doppelte Staatsbürgerschaft und ein Leben mit zwei Pässen.
Für alle Selbstständige bietet sich neben der Skilled Migrant Category auch der Visum-Pathway des sogenannten „Branch Out“ an, bei welchem ein existierendes Unternehmen als Sprungbrett für die Permanent Residency in Neuseeland genutzt werden kann.
Die Details zu dem Weg des Branch Out für Familienunternehme erläutern wir in unserem Artikel: Neuseeland für Familienunternehmen“.
Unsere Teams in Auckland und Düsseldorf beraten Sie gerne bezüglich Ihrer persönlichen Visum-Optionen und zum Thema Auswandern Neuseeland:
Neuseeland bekennt sich zweifelsohne weiterhin ganz offiziell dazu, Einwanderungsland zu bleiben. Jährlich werden immer noch ca. 30.000 Professionals eingeladen, eine permanente Aufenthaltsgenehmigung (Permanent Residency Status) für Neuseeland zu erlangen. Zudem verfolgt der neuseeländische Staat – im Rahmen der New Zealand’s Investment Attraction Strategy – nach wie vor verstärkt das Ziel, kleine und mittelständische (Familien-)Unternehmen und Entrepreneure zur Gründung von Niederlassungen ins Land zu holen. Insbesondere deutschen Familienunternehmern, Selbstständigen und Freiberuflern bietet das neuseeländische Einwanderungsrecht demnach spannende Möglichkeiten. Am Ende winken der Permanent Residency Status und die doppelte Staatsbürgerschaft.
Neuseeland erfährt seit über 20 Jahren ein kontinuierliches wirtschaftliches Wachstum. Die stabile und gleichzeitig flexible neuseeländische Wirtschaft bietet erfolgsversprechende Möglichkeiten für ausländische Entrepreneure und Unternehmen, welche ihre Geschäftsaktivitäten nach Neuseeland ausweiten möchten. Nicht umsonst wird Neuseeland von der Weltbank regelmäßig als das Land ausgezeichnet, in welchem die besten Voraussetzungen zur Gründung eines Unternehmens vorherrschen.
Gleichzeitig verfolgt Neuseeland im Rahmen der New Zealand’s Investment Attraction Strategy im verstärktem Maße das Ziel, Investitionen aus Übersee nach Neuseeland zu locken. In Zahlen ausgedrückt möchte die neuseeländische Regierung die Investitionen von Einwanderern der Geschäftsinhaber- & Investoren Visum-Klassen über einen Zeitraum von drei Jahren auf 7 Milliarden neuseeländische Dollar verdoppeln.
Um dieses Ziel zu erreichen spricht Neuseeland auch ganz bewusst und in verstärktem Maße deutsche und europäische Familienunternehmen an, eine zusätzliche Niederlassung zur Weiterentwicklung der neuseeländischen Wirtschaft Down Under zu etablieren. Mit diesem als „branch out“ bezeichneten Weg bietet das neuseeländische Einwanderungsrecht Familienunternehmern, Selbstständigen und Freiberuflern vergleichsweise einfache Möglichkeiten, Zugang zum Permanent Residency Status zu erlangen. Es besteht außerdem die Aussicht auf die doppelte Staatsbürgerschaft mit all ihren Vorteilen, wie zum Beispiel vollen Rechten innerhalb des neuseeländischen Sozialversicherungssystems.
Der Vorteil eines „branch out“ liegt weiterhin darin, dass für diese Visumklasse keine Altersgrenzen vorgeschrieben sind und Englischkenntnisse nur minimal vorhanden sein müssen. Zudem sind mit der Vergabe des Arbeitsvisums erst einmal keine Verpflichtungen in Neuseeland verbunden. Der existierende Betrieb in Deutschland kann uneingeschränkt bestehen bleiben und weitergeführt werden. Es gibt somit auch keine Aufenthaltspflicht in Neuseeland. Demnach bietet dieser Weg Auswanderungswilligen die Möglichkeit Neuseeland eingehend kennen zu lernen und sich dort einen Residency Status aufzubauen, ohne die Brücken nach Deutschland komplett abbrechen zu müssen.
Der Prozess des „branch out“ erfolgt grundsätzlich in vier Schritten. Zunächst entsendet die deutsche Muttergesellschaft den Eigentümer des Unternehmens oder einen Angestellten nach Neuseeland um dort die Geschäftsmöglichkeiten zu erkunden. Anschließend oder parallel folgt die Gründung einer Niederlassung in Neuseeland, welche mit relativ geringen Investitionen von wenigen Tausend Neuseelanddollar zu meistern ist. Faktisch ist die Schaffung einer Zweigstelle sogar mit nur einem einzigen Kiwi-Dollar möglich.
Nach der Gründung der neuseeländischen Niederlassung kann über diese ein Visum beantragt werden, über welches der Temporary Residency Status in Neuseeland erlangt wird. Bereits nach zwei Jahren haben Niederlassungsgründer dann die Möglichkeit, sich für eine permanente Aufenthaltsgenehmigung und nach weiteren zwei Jahren auch für die doppelte Staatsbürgerschaft zu entscheiden, also den neuseeländischen Reisepass als zweiten zusätzlichen Reisepass zum deutschen.
Sie sind selbstständig und haben weitere Fragen zu Thema Visum Neuseeland? Unsere Teams in Düsseldorf und Auckland helfen Ihnen gerne weiter.
Ersten Artikel zum Thema Branch-Out verpasst?
>> Auswandern Neuseeland auf Probe für Familienunternehmen
>> Doing Business in Neuseeland
Mit dem Ende des Finanzjahres zum 01. Juli 2017 hat die neuseeländische Regierung aktuelle Zahlen zur Auswanderung nach Neuseeland veröffentlicht. Die veröffentlichten Daten zeigen insbesondere: Neuseeland bekennt sich zweifelsohne weiterhin ganz offiziell dazu, Einwanderungsland zu bleiben.
Im Verlauf der letzten 12 Monate wurden 25.569 Permantent Residency-Anträge im Rahmen des Skilled Migrant Category-Visum positiv beschieden. Dies zeigt, dass Neuseeland weiterhin im großen Maße hoch qualifizierte ausländische Professionals anwirbt und Neuseeland bei diesen gleichermassen beliebt ist.
Einen weiteren, äußerst interessanten Trend zeigen die Zahlen zu den Visum-Kategorien für Investoren und Unternehmer. Insgesamt wurden 2301 Anträge genehmigt. Dies bedeutet eine Steigerung um mehr als 70% Innerhalb der letzten fünf Jahre.
Die Zahlen zeigen, dass der neuseeländische Staat verstärkt das Ziel verfolgt, im Rahmen der sogenannten Branch Out Strategy, kleine und mittelständische (Familien-) Unternehmen und Entrepreneure zur Gründung von Niederlassungen ins Land zu holen. Insbesondere deutschen Familienunternehmern, Selbstständigen und Freiberuflern bietet das neuseeländische Einwanderungsrecht demnach spannende Möglichkeiten.
Zum Unternehmer-Workshop Neuseeland
Unsere Teams in Auckland und Düsseldorf beraten Sie gerne bezüglich Ihrer persönlichen Visum-Optionen und zum Thema Auswandern Neuseeland.
New Zealand Migration International bietet im November 2017 Informationsveranstaltungen in Frankfurt am Main und München zum Thema “ Auswandern Neuseeland – Visum Neuseeland” an.
Die Herbstseminare 2017 drehen sich im November um zwei Schwerpunktthemen:
>> Hier geht es zum Seminar: Upgrade Your Lifestyle
Im Rahmen der "Innovations und Business Agenda" soll gezielt Familienunternehmen einen attraktiven und gleichzeitig einfachen Zugang zu Neuseeland erhalten.
Bewusst angesprochen werden hierbei Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige, die ernsthafte Absichten haben, in Neuseeland eine Niederlassung als zweites Standbein zu gründen. Dieser Vorgang wird auch als „Branch Out“ bezeichnet. Die Vorteile fuer Familienunternehmer werden im November Workshop vorgestellt:
Interessante Informationen vorab gibt es in unserer Artikelserie : Auswandern Neuseeland gezielt für Familienunternehmen
Hier geht es zur Foto Gallery: Auswandern Neuseeland - Foto Gallery
…ist unsere Mission seit 2008. Unter dem Motto „Global Denken - Lokal Handeln!“ ist New Zealand Migration International die lokale Präsenz der Migration International Gruppe in Neuseeland.
Als führende Auswanderungsberatungsstelle für Neuseeland bieten wir seit 2008 staatlich anerkannte Beratung (§1 (1) AuswSG) und begleiten Sie im Rahmen einer Auswanderung nach Neuseeland in Deutschland und Neuseeland deutschsprachig.
Jedes Jahr gehen bei der neuseeländischen Einwanderungsbehörde (INZ) tausende Anträge für die verschiedenen neuseeländischen Visum-Kategorien ein. Viele dieser Visum Anträge sind erfolgreich, allerdings werden jedes Jahr auch tausende Visum-Anträge abgelehnt.
Wir haben hier für Sie sieben Tipps für einen reibungslosen und erfolgreichen Visum-Antrag zusammengestellt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Rubrik Visum Neuseeland
Atemberaubende Landschaften, guter Wein und ein angenehmes Klima – Neuseeland gilt als Traumland vieler Urlauber und Touristen.
Neuseeland ist jedoch nicht nur ein perfektes Urlaubsziel, sondern auch ein erstklassiges Ziel für eine Unternehmensgründung oder Investition. Nicht umsonst gilt Neuseeland gemäss einer Umfrage der Weltbank als „easiest place in the world to start a business“ und auch in dem „Ease of doing business index“ belegt Neuseeland regelmäßig Topplatzierungen.
Der Attraktivität Neuseelands für ausländische Investoren begegnet die neuseeländische Regierung mit einer Reihe an Visum-Optionen. Bei einer dieser Optionen handelt es sich um das Investor 2 Resident Visum, welches erfahrenen Unternehmern langfristig die Option auf ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Neuseeland ermöglicht.
Die neuseeländische Einwanderungsbehörde INZ hat kürzlich Änderungen veröffentlicht, welche dieses Visum betreffen.
Visum-Antragssteller müssen von nun an mindestens 3 Millionen neuseeländische Dollar investieren, um das Investor 2 Resident Visum für Neuseeland erlangen zu können.
Weiterhin werden wachstumsorientierte Investitionen verstärkt gefördert, so zum Beispiel durch Bonuspunkte beim Punktetest und beschleunigte Bearbeitungszeiten.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie in der Rubrik Visum Neuseeland
Oder kontaktieren Sie uns einfach. Wir beraten gerne, inwieweit Sie von den aktuellen Visum-Änderungen betroffen sind.
Neuseeland wird im Allgemeinen als „open for business“ bezeichnet. Tatsächlich ist der Weg in die Selbstständigkeit aus bürokratischer Sicht einfach. Der von der Weltbank jährlich veröffentlichte „Ease of doing Business Report“ zeigt, dass die Hürden für die Gründung eines Unternehmens in Neuseeland weitaus geringer sind als in anderen Staaten.
Obwohl Neuseeland, wirtschaftlich gesehen, eines der kleinsten Länder ist, nimmt der Inselstaat in Bezug auf die persönliche Freiheit und den Anlegerschutz jedoch die Spitzenposition ein. Zudem konnte sich Neuseeland aufgrund der geringen Bürokratie und einem Mangel an Korruption gegenüber den anderen Ländern durchsetzen.
Neuseeland profitiert in hohem Maße von ausländischen Unternehmern und Investoren, denn diese tragen zur wirtschaftlichen Entwicklung des Landes bei. Zudem wird die Erfahrung und Geschäftskompetenz ausländischer Unternehmer hoch geschätzt.
Auch weiterhin soll der wirtschaftliche Erfolg gesichert werden. Dementsprechend gestaltet Neuseeland seine Einwanderungspolitik für ausländische Unternehmer und Investoren so einfach wie möglich. Im Zuge dieses Vorgehens wurden im Rahmen der „Business Migration Categories“ mehrere Visaklassen ins Leben gerufen.
In Abhängigkeit von dem in Neuseeland geplanten Vorhaben und der individuellen Umstände besteht für Personen, die als Freiberufler, Selbständiger, Investor oder Unternehmer tätig sind oder eine neue Geschäftsniederlassung gründen wollen, im Rahmen der Business Migration die Möglichkeit ein Visum in der:
zu beantragen.
Wie bereits der Begriff sagt, bietet die Permanent Residency, die oft als PR abgekürzt wird, ein permanentes Aufenthaltsrecht in Verbindung mit vollen Arbeitsrechten. Des Weiteren haben Permanent Residents die Möglichkeit auf die neuseeländische Staatsbürgerschaft die wiederum Zugang zur neuseeländischen Rente ermöglicht.
Wer dauerhaft in Neuseeland lebt, kann seit dem Jahr 2000 die doppelte Staatsbürgerschaft als Ergänzung zur und unter Beibehaltung der bestehenden z.B. deutschen Staatsbürgerschaft erwerben (Zwei Reisepässe). Eine Voraussetzungen dafür ist, dass der Antragsteller „Permanent Resident Status“ hat und dass gewissen Zeiträume, die der Beantragung der doppelten Staatsbürgerschaft vorausgehen, beachtet werden.
Neuseeländischer Staatsbürger zu werden, ist für viele Auswanderer das langfristige Ziel. Das Interesse daran steigt nicht nur in Deutschland sondern auch in ganz Europa. Vor allen Dingen für Fachkräfte und Freiberufler ist die doppelte Staatsbürgerschaft interessant.
Es können uneingeschränkt alle Rechte des neuseeländischen Gesellschafts- und Sozialsystems, Steuervorteile und ein alternatives, zusätzliches, wirtschaftliches Standbein in einem seit Jahrzehnten ökonomisch aufstrebenden und stabilen Land, wahrgenommen werden – in einem Land, das zudem mit kultureller Vielfalt, einzigartiger Natur und Schönheit aufwarten kann.
Gezielt für alle Familienunternehmen bietet New Zealand MigrationInternational am 11. und 25. November 2017 Schwerpunktveranstaltungen mit detaillierten Informationen zum Thema „Branch out“ an. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der aktuellen neuseeländischen „Investment Attraction Strategy“ und den daraus resultierenden Visumvorteilen für Familienunternehmer.
Hier geht es zur Anmeldung:
Wer sich als Mittelstandsunternehmer, Freiberufler oder Selbstständiger bereits des Öfteren mit dem Gedanken einer Auswanderung nach Neuseeland beschäftigt hat, dem bietet die neuseeländische Regierung nun die besondere Möglichkeit – neben dem bestehendem Hauptsitz in Deutschland –, eine Niederlassung in Neuseeland zu gründen und dabei in den Genuss vieler Vorteile zu gelangen. Denn am Ende winkt die permanente Aufenthaltsgenehmigung in Neuseeland und die doppelte Staatsbürgerschaft.
Zweifelsohne, Europa befindet sich in einem tiefgreifenden Wandlungsprozess. Und niemand vermag aus heutiger Sicht mit Sicherheit abzuschätzen, in welche Richtung sich das Modell Europa politisch und auch wirtschaftlich bewegen wird. Solche Veränderungsprozesse führen immer wieder dazu, dass sich Menschen mit ihrer eigenen Zukunft beschäftigen. Und genau diesen Trend greift die neuseeländische Regierung – die hier offensichtlich einen Nerv getroffen hat – auf und hat ganz gezielt für Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige einen neuen, einfachen Weg etabliert, nach Neuseeland auswandern zu können.
Um der großen Zahl an Auswanderungswilligen entgegenzukommen, soll hier nun eine aus neuseeländischer Sicht angestrebte Variante des klassischen Arbeitsvisum vorgestellt werden.
Bewusst angesprochen werden hierbei Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige, die ernsthafte Absichten haben, in Neuseeland eine Niederlassung als zweites Standbein in einem überaus reizvollen und stabilen Land zu gründen.
Dieser Vorgang wird auch als „Branch Out“ bezeichnet. Der Nutzen des Arbeitsvisums liegt klar auf der Hand, der jeweilige Firmengründer erhält ein Visum für bis zu vier Jahren, während der Betrieb in Deutschland uneingeschränkt bestehen bleiben und weitergeführt werden kann. Es gibt somit auch keine Aufenthaltspflicht in Neuseeland.
Weitere Vorzüge: Für diese Visumsklasse sind keinerlei Altersgrenzen vorgeschrieben, Englischkenntnisse müssen nur minimal vorhanden sein – und der sonst übliche und erforderliche Punktetest entfällt komplett.
Zudem sind erstmal keine Verpflichtungen in Neuseeland mit der Vergabe des Arbeitsvisums verbunden. Der betreffende Unternehmer, Freiberufler oder Selbstständige hat im Rahmen seines Firmengründungsprozesses in Neuseeland über die Dauer von vier Jahren Zeit, das Land eingehend kennenzulernen, den optimalen Standort zu finden, ein Vor-Ort-Netzwerk aufzubauen, die ersten Arbeiten und Geschäfte aufzunehmen und auch steuerliche Vorteile in Anspruch zu nehmen.
Im Rahmen eines Branch Out hängt somit der Residency Status und das Arbeitsvisum am bestehenden weiterzuführenden Unternehmen in Deutschland.
Einzige zu erfüllende Hauptbedingung in Neuseeland: die tatsächliche Gründung einer Niederlassung, die allerdings mit relativ geringen Investitionen von wenigen Tausend NZD zu meistern ist. Faktisch ist die Schaffung einer Zweigstelle sogar mit nur einem einzigen NZD möglich.
Ein ganz besonderer Anreiz der beschriebenen Vorgehensweise ist: Bereits nach zwei Jahren haben Niederlassungsgründer die Möglichkeit, sich für eine permanente Aufenthaltsgenehmigung und dann nach weiteren zwei Jahren auch für die doppelte Staatsbürgerschaft zu entscheiden: Also den neuseeländischen Reisepass als zweiten zusätzlichen Reisepass zum deutschen Reisepass.
Dieses – in großem Maße nachgefragte – Modell bietet genau denjenigen Unternehmern, Freiberuflern und Selbstständigen, die sich mit Branch-Out-Plänen beschäftigen, eine äußerst attraktive Chance, mit der gesamten Familie nach Neuseeland auszuwandern ohne dabei die bestehenden Unternehmungen in Deutschland aufzugeben.
Da es auch keine Mindest-Aufenthaltszeiträume in Neuseeland gibt, scheint dieser Visum Pathway eine gute Möglichkeit, sich einen Residency Status in Neuseeland aufzubauen ohne vorhandene Unternehmungen in Deutschland aufzugeben.
Hier geht es zu den weiteren Artikel der Serie Branch-Out für Familienunternehmen:
>> Branch Out bietet Möglichkeiten für Familienunternehmer
>> Doing Business in Neuseeland
20. März 2021
03. April 2021
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