Auswanderungsberatungsstelle für Neuseeland |
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New Zealand Migration International ist Ihre nach Auswandererschutzgesetz anerkannte Auswanderungsberatungsstelle für Neuseeland. Nach §1 (1) des Auswandererschutzgesetzes in der Fassung vom 12.03.2013 bedarf es zur Beratung von Auswanderungswilligen aus Deutschland einer staatlichen Erlaubnis. Die Verwaltung der Erlaubnisse obliegt der zuständigen Fachaufsicht, dem Bundesverwaltungsamt in Köln. Wir sind Ihr Ansprechpartner bei allen Fragen rund ums Thema Auswanderung Neuseeland. Weitere Informationen über das Auswandererschutzgesetz sowie Angaben zu Informationsleistungen des Bundesverwaltungsamtes finden Sie hier: Bundesverwaltungsamt
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